Donnerstag, 23.02.2012

Anmelden Newsletter

Login



Breadcrumbs

Home Aktuelles Arbeiternehmer ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber
Arbeiternehmer ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 18. März 2011 um 15:21 Uhr

Welche Beiträge bezahlen Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG)?

Wer für einen Arbeitgeber arbeitet, der in der Schweiz nicht beitragspflichtig ist, bezahlt die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen selber.

Nicht beitragspflichtig sind z. B. Botschaften und Konsulate eines anderen Staates und ausländische Firmen ohne Geschäftssitz in der Schweiz. Wer in der Schweiz wohnt und für einen solchen Arbeitgeber arbeitet, ist obligatorisch versichert und hat die Sozialversicherungsbeiträge selber zu bezahlen.

 

Wie hoch sind die Beiträge? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.

 

Beginn der Beitragspflicht

Erwerbstätige sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer beispielsweise am 15. März 2010 17 Jahre alt geworden ist, bezahlt Beiträge ab dem 1. Januar 2011.

 

 

 

 

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in dem Frauen den 64. Geburtstag bzw. Männer den 65. Geburtstag haben und damit das ordentliche Rentenalter erreichen. Wer länger arbeitet, bleibt beitragspflichtig, solange er erwerbstätig ist.

 

Beiträge hängen vom Lohn ab

Die Beiträge an AHV, IV und EO betragen 5,223 Prozent bis 9,7 Prozent des massgebenden Lohnes. Dazu kommen ein fixer prozentualer Beitrag an die Arbeitslosenversicherung und ein von der Familienausgleichskasse abhängiger prozentualer Beitrag an die Familienzulagen.

 

Arbeitnehmer

AHV/IV/EO je nach Einkommen,

mind. 5.223%, max. 9.7%

Arbeitslosenversicherung:

Beitrag auf Monatslohn bis CHF 10'500.00 bzw. Jahreslohn bis CHF 126'000.00 2.2%

Arbeitslosenversicherung:

Beitrag auf Monatslohnanteil über

CHF 10'500.00 bis CHF 26'250.00 bzw. auf Jahreslohnanteil über CHF 126'000.00 bis CHF 315'000.00 1.0%

Familienzulagen je nach Familienausgleichskasse

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. April 2011 um 07:49 Uhr