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Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 17. März 2011 um 11:36 Uhr

WICHTIGE KENNZAHLEN

2010 + 2011

 

Sozialversicherungen – Beiträge/Leistungen 2010 + 2011

Zinssätze 2010 + 2011

Jahresendkurse per 31.12.2010

Naturalbezüge von Selbstständigerwerbenden

Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe

 

 

 

 

Sozialversicherungen                               Beiträge und Leistungen 2011

 

bis

31.12.2010

ab

01.01.2011

1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende

Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres

 

 

 

 

AHV

 

8.40%

 

8.40%

IV

 

1.40%

 

1.40%

EO

 

0.30%

 

0.50%

Total

vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen)
je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

 

10.10%

 

10.30%

1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende

Maximalsatz

 

9.50%

 

9.70%

Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr

CHF

54 800

CHF

55 700

Unterer Grenzbetrag – pro Jahr

CHF

9 200

CHF

9 300

Für Einkommen zwischen CHF 55 700 und CHF 9 300 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung.

 

 

 

 

Nichterwerbstätige + Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen

pro Jahr den Mindestbeitrag von

CHF

460

CHF

475

 

pro Jahr den Maximalbeitrag von

CHF

10 100

CHF

10 300

Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres

 

 

 

 

Beitragsfreies Einkommen

 

 

 

 

-     Für AHV-Rentner pro Jahr

CHF

16 800

CHF

16 800

-     Nur auf Verlangen des Versicherten abzurechnen, auf geringfügigem Entgelt pro Jahr und Arbeitgeber

CHF

2 200

CHF

2 300

Davon ausgenommen sind Personen, die im Privathaushalt arbeiten (z.B. Reinigungs- und Bügelpersonal)

 

 

 

 

1. Säule – Arbeitslosenversicherung (ALV)

 

 

 

 

Beitragspflicht: alle AHV-versicherten Arbeitnehmer

 

 

 

 

Bis zu einer Lohnsumme von – pro Jahr

CHF

126 000

CHF

126 000

ALV-Beitrag je zur Hälfte zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

 

2.00%

 

2.20%

Solidaritätsbeitrag bei einer Lohnsumme von CHF 126 001 bis 315 000 – pro Jahr

 

 

 

 

ALV-Beitrag je zur Hälfte zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

 

 

 

1.00%

1. Säule – AHV/IV Altersrenten

 

 

 

 

Minimal AHV/IV-Rente

 

CHF

13 680

CHF

13 920

Maximal AHV/IV-Rente

 

CHF

27 360

CHF

27 840

Maximale Ehepaar-Rente (plafoniert)

 

CHF

41 040

CHF

41 760

Die Rente kann um max. 2 Jahre vorbezogen werden. Frauen mit Jg. 1947 und älter profitieren dabei von einem reduzierten Kürzungssatz (3.40% statt 6.80% pro J.)

1. Säule – AHV/IV Rentenhöhe

 

 

 

 

AHV-Rentenhöhe

 

 

Höhe Invalidenrente

 

 

 

 

Einfache Rente

100%

 

40 –    49%

1/4-Rente

 

 

 

 

Ehepaar plafoniert

150%

 

50 –    59%

1/2-Rente

 

 

 

 

Witwen/Witwer-Rente

80%

 

60 –    69%

3/4-Rente

 

 

 

 

Kinder (einfach)

40%

 

70 – 100%

ganze Rente

 

 

 

 

Vollwaisen

60%

 

 

 

 

 

 

1. Säule – AHV/IV Rentenalter / Vorbezug

 

 

 

 

Rentenalter

 

 

 

Rentenvorbezug

 

 

 

 

 

Männer

65

 

 

1 Jahr

6.8% Kürzung

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Jahre

13.6% Kürzung

 

 

 

 

Frauen

64

 

 

Übergangslösung für Frauen

Jahrgang 1947

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorbezug 2010

3.4% Kürzung

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorbezug 2009

6.8% Kürzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG)

 

 

 

 

Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität

Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen

 

 

 

 

Eintrittslohn pro Jahr

 

CHF

20 520

CHF

20 880

Koordinationsabzug pro Jahr

 

CHF

23 940

CHF

24 360

Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr

 

CHF

3 420

CHF

3 480

Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr

 

CHF

58 140

CHF

59 160

Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr

 

CHF

82 080

CHF

83 520

Gesetzlicher Mindestzinssatz

 

2.00%

 

2.00%

2. Säule – BVG Rentenhöhe / Jährliche Altersgutschrift / Höhe Invalidenrente

 

 

 

 

Rentenhöhe

 

 

Jährliche Altersgutschriften

 

Höhe Invalidenrente

Alter

6.9%*

AGH** mit Zins

Frauen/Männer

25 – 34

7%

40 –    49%

1/4-Rente

IV***

6.9%*

AGH** ohne Zins = 100%

 

35 – 44

10%

50 –    59%

1/2-Rente

Witwen/Witwer

 

60% der Invalidenrente

45 – 54

15%

60 –    69%

3/4-Rente

Kinder

 

20% der Invalidenrente

 

55 – 65

18%

70 – 100%

ganze Rente

* Stufenweise Reduktion auf 6.8% (innert 10 Jahren)    ** voraussichtliches Alterguthaben    *** bis IV mit Zins + ab IV ohne Zins hochgerechnet

 

 

 

 

 

 

Unfallversicherung (UVG)

 

 

 

 

Beitragspflicht Berufsunfall: alle Arbeitnehmer inkl. Praktikanten, Lehrlinge etc.

 

 

 

 

Beitragspflicht Nichtberufsunfall: alle Arbeitnehmer mit mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche

 

 

 

 

Maximal versicherter UVG-Lohn pro Jahr

CHF

126 000

CHF

126 000

Prämien Berufsunfall zulasten Arbeitgeber / Prämien Nichtberufsunfall zulasten Arbeitnehmer

 

 

 

 

UVG Leistungen / Kostenvergütung / Geldleistungen

 

 

 

 

Pflegeleistungen

Kostenvergütung

Geldleistungen

 

-     Ambulante Behandlungen

-     Hilfsmittel/Sachschäden

-     Taggeld

80%

-     Medikament

-     Reise-/Transport-/Rettungskosten

-     Invalidenrente

80%

-     Spital allgemeine Abteilung

-     Leichentransport/Bestattungskosten

(Komplementärrente)

90%

-     ärztl. verordnete Nach- und Badekuren

 

-     Hinterlassenenrente

 

 

 

-     Witwen/Witwer

40%

 

 

-     Halbwaisen

15%

 

 

-     Vollwaisen

25%

 

 

-     im Maximum

70%

 

 

-     Integritätsentschädigung

 

 

 

-     Hilflosenentschädigung

 

 

 

 

 

 

 

3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig)

 

 

 

 

Maximal steuerbefreite Beiträge

 

 

 

 

Erwerbstätige mit 2. Säule

8% des oberen Grenzbetrages

CHF

6 566

CHF

6 682

Erwerbstätige ohne 2. Säule

40% des oberen Grenzbetrages

max. 20% vom Erwerbseinkommen

CHF

32 832

CHF

33 408

                                     

 

 

Zinssätze 2010

für die Berechnung der geldwerten Leistungen

 

Zinssatz

Für Vorschüsse an Beteiligte (in CHF)

 

mindestens

-    aus Eigenkapital finanziert und wenn kein Fremdkapital verzinst werden muss

2.25%

-    aus Fremdkapital finanziert

Selbstkosten +

0.25% – 0.50%*

 

mindestens

2.25%

 

 

 

Für Vorschüsse von Beteiligten (in CHF)

 

höchstens

 

 

Wohnbau und Landwirtschaft

Industrie und Gewerbe

-    Liegenschaftskredite

 

 

 

-    bis zu einem Kredit in der Höhe der ersten Hypothek,
d.h. 2/3 des Verkehrswertes der Liegenschaft

 

2.25%

2.75%

-    Rest

 

3%**

3.50%**

wobei folgende Höchstsätze für die Fremdfinanzierung gelten:

•    Bauland, Villen, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser und Fabrikliegenschaften bis 70% vom Verkehrswert

•    Übrige Liegenschaften bis 80% vom Verkehrswert

 

 

 

-    Betriebskredite

 

 

 

-    bei Handels- und Fabrikationsunternehmen

 

 

4.50%**

-    bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften

 

 

4.00%**

 

*    bis und mit CHF 10 Mio. 0.50% / über CHF 10 Mio. 0.25%

**   Bei der Berechnung der steuerlich höchstzulässigen Zinsen ist auch das allfällig bestehende verdeckte Eigenkapital zu beachten. Es wird hierzu auf das Kreisschreiben Nr. 6 der direkten Bundessteuer vom 6. Juni 1997 verwiesen, welches auch für die Belange der Verrechnungssteuer und Stempelabgaben massgebend ist (http://www.estv.admin.ch/d/dvs/kreisschreiben/w97-006d.pdf).

 

 

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Rundschreiben Zinssätze 2008, 01.02.2008, 2-045-DV-2008-d

 

Zinssätze 2011

für die Berechnung der geldwerten Leistungen

 

Zinssatz

Für Vorschüsse an Beteiligte (in CHF)

 

mindestens

-    aus Eigenkapital finanziert und wenn kein Fremdkapital verzinst werden muss

2.25%

-    aus Fremdkapital finanziert

Selbstkosten +

0.25% – 0.50%*

 

mindestens

2.25%

 

 

 

Für Vorschüsse von Beteiligten (in CHF)

 

höchstens

 

 

Wohnbau und Landwirtschaft

Industrie und Gewerbe

-    Liegenschaftskredite

 

 

 

-    bis zu einem Kredit in der Höhe der ersten Hypothek,
d.h. 2/3 des Verkehrswertes der Liegenschaft

 

2.00%

2.50%

-    Rest

 

2.75%**

3.25%**

wobei folgende Höchstsätze für die Fremdfinanzierung gelten:

•    Bauland, Villen, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser und Fabrikliegenschaften bis 70% vom Verkehrswert

•    Übrige Liegenschaften bis 80% vom Verkehrswert

 

 

 

-    Betriebskredite

 

 

 

-    bei Handels- und Fabrikationsunternehmen

 

 

4.25%**

-    bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften

 

 

4.00%**

 

*    bis und mit CHF 10 Mio. 0.50% / über CHF 10 Mio. 0.25%

**   Bei der Berechnung der steuerlich höchstzulässigen Zinsen ist auch das allfällig bestehende verdeckte Eigenkapital zu beachten. Es wird hierzu auf das Kreisschreiben Nr. 6 der direkten Bundessteuer vom 6. Juni 1997 verwiesen, welches auch für die Belange der Verrechnungssteuer und Stempelabgaben massgebend ist (http://www.estv.admin.ch/d/dvs/kreisschreiben/w97-006d.pdf).

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Rundschreiben Zinssätze 2009, 03.02.2009, 2-060-DV-2009-d

 

Jahresendkurse

Devisen

 

 

 

per 31.12.2010

Europäische Währungsunion

Euro

EUR

 

1.250450

Grossbritannien

Pfund

GBP

 

1.459356

Japan

Yen

JPY

 

1.149200

Kanada

Kanadische Dollar

CAD

 

0.938072

USA

Amerikanische Dollar

USD

 

0.932093

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Direkte Bundessteuer, Auszug aus Kursliste 31.12.2010

 

 

Naturalbezüge von Selbstständigerwerbenden

Privatanteil an den Autokosten

 

Der Privatanteil an den Autokosten kann entweder effektiv oder pauschal ermittelt werden.

 

a) Effektive Ermittlung
Können die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat genützten Fahrzeuges und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten Kilometer anhand eines Bordbuches nachgewiesen werden, sind die effektiven Kosten proportional auf die geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer aufzuteilen.

 

b) Pauschale Ermittlung

Können die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat genützten Fahrzeuges und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten Kilometer anhand eines Bordbuches nicht nachgewiesen werden, ist pro Monat 0,8% des Kaufpreises (exkl. MWST), mindestens aber CHF 150 zu deklarieren.

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Direkte Bundessteuer, Merkblätter, Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern, Auszug aus Merkblatt N1/2007, 605.040.58d

     

 

 

Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe1

Normalsätze in Prozenten des Buchwertes2

 

Wohnhäuser von Immobiliengesellschaften und Personalwohnhäuser

 

 

Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter

25%

-     auf Gebäuden allein3

2%

 

Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken

30%

-     auf Gebäude und Land zusammen4

1.5%

 

Motorfahrzeuge aller Art

40%

Geschäftshäuser, Büro- und Bankgebäude, Warenhäuser, Kinogebäude

 

 

Büromaschinen

40%

-     auf Gebäuden allein3

4%

 

Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software)

40%

-     auf Gebäude und Land zusammen4

3%

 

 

 

1 Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Elektrizitätswerke, Luftseilbahnen und Schifffahrtsunternehmungen bestehen besondere Merkblätter, erhältlich bei der
Eidg. Steuerverwaltung, Allgemeine Dienste DVS, 3003 Bern Telefon 031-322 74 11 / Fax 031-324 05 96 / Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , www.estv.admin.ch.

2 Für Abschreibungen auf dem Anschaffungswertsind die genannten Sätze um die Hälfte zu reduzieren.

3 Der höhere Abschreibungssatz für Gebäude allein kann nur angewendet werden, wenn der restliche Buchwert bzw. die Gestehungskosten der Gebäude separat aktiviert sind. Auf dem Wert des Landes werden grundsätzlich keine Abschreibungen gewährt.

4 Dieser Satz ist anzuwenden, wenn Gebäude und Land zusammen in einer einzigen Bilanzposition erscheinen. In diesem Fall ist die Abschreibung nur bis auf den Wert des Landes zulässig.

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Direkte Bundessteuer, Merkblätter, Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe, Auszug aus Merkblatt A / 2001

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. April 2011 um 07:49 Uhr