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Erhöhung Verzugszins PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Samstag, den 12. März 2011 um 16:54 Uhr

Höherer Verzugszins soll Zahlungsmoral verbessern

  

Der Bundesrat will den Verzugszins im kaufmännischen Verkehr von 5% auf 10% erhöhen und damit einen

Anreiz zur pünktlichen Bezahlung der Rechnungen schaffen. Er hat eine entsprechende Teilrevision des

Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt.

 

Das Zahlungsverhalten der Schweizer Unternehmungen hat sich in den letzten Jahren infolge der Wirtschaftskrise

deutlich verschlechtert. Immer weniger Rechnungen werden pünktlich bezahlt (60% im Jahre 2008). Die

durchschnittliche Zahlungsverzögerung stieg von 15 Tagen zu Beginn des Jahres 2008 auf 20 Tage zu Beginn des

Jahres 2009.

 

Der Bundesrat schlägt vor, den im Obligationenrecht (Art. 104 Abs. 3) festgelegten Verzugszins für den kaufmännischen

Verkehr von 5% auf 10% zu erhöhen. Der Verzugszins soll einen wirksamen Anreiz zur schnelleren Bezahlung des

geschuldeten Geldbetrags schaffen. Die vorgeschlagene Erhöhung soll auf den kaufmännischen Verkehr beschränkt sein.