| Erhöhung Verzugszins |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Samstag, den 12. März 2011 um 16:54 Uhr |
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Höherer Verzugszins soll Zahlungsmoral verbessern
Der Bundesrat will den Verzugszins im kaufmännischen Verkehr von 5% auf 10% erhöhen und damit einen Anreiz zur pünktlichen Bezahlung der Rechnungen schaffen. Er hat eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt.
Das Zahlungsverhalten der Schweizer Unternehmungen hat sich in den letzten Jahren infolge der Wirtschaftskrise deutlich verschlechtert. Immer weniger Rechnungen werden pünktlich bezahlt (60% im Jahre 2008). Die durchschnittliche Zahlungsverzögerung stieg von 15 Tagen zu Beginn des Jahres 2008 auf 20 Tage zu Beginn des Jahres 2009.
Der Bundesrat schlägt vor, den im Obligationenrecht (Art. 104 Abs. 3) festgelegten Verzugszins für den kaufmännischen Verkehr von 5% auf 10% zu erhöhen. Der Verzugszins soll einen wirksamen Anreiz zur schnelleren Bezahlung des geschuldeten Geldbetrags schaffen. Die vorgeschlagene Erhöhung soll auf den kaufmännischen Verkehr beschränkt sein.
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