| MWST Pflicht in der EU |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Dienstag, den 12. August 2008 um 01:25 Uhr |
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Mehrwertsteuerpflicht in der EU
Immer mehr schweizerische KMUs liefern regelmässig Waren und Dienstleistungen ins Ausland. Aus Erfahrung zeigt sich, dass die Betriebe die Regeln der schweizerischen Mehrwertsteuer (MwSt) zum Export meistens gut kennen: Werden Waren ins Ausland geliefert, sind diese Umsätze steuerfrei, sofern ein Exportnachweis vorhanden ist.
Werden Dienstleistungen ins Ausland geliefert, sind auch diese Umsätze steuerfrei, sofern die Nutzung der Dienstleistung im Ausland liegt.
Oft wird jedoch übersehen, dass je nach Konstellation ausländische MwSt anfallen können. Aus Sicht der MwSt ist es nicht relevant, in welchem Land der Sitz der Gesellschaft liegt, sondern der Ort der Lieferung oder Dienstleistung ist massgebend. Wenn zum Beispiel ein schweizerischer Betrieb Waren direkt von seinem Lieferanten in Deutschland an einen Kunden in Deutschland liefern lässt, wird er dadurch in Deutschland MwSt-pflichtig, muss sich beim Finanzamt Konstanz registrieren lassen und deutsche MwSt abliefern. Problematisch sind in diesem Zusammenhang auch Dienstleistungen im Ausland. Wenn Dienstleistungen von einem schweizerischen Betrieb im Ausland erbracht werden, kann es sein, dass der schweizerische Betrieb dadurch im Ausland steuerpflichtig wird. Dass die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen und Lieferungen nach schweizerischem Recht und EU-Recht nicht immer gleich ist, macht die Angelegenheit natürlich nicht einfacher. Aus Erfahrung sind insbesondere die folgenden Arten von Lieferungen und Dienstleistungen kritisch: Arbeiten an Bauwerken im Ausland: Der Ort der Lieferung liegt grundsätzlich am Ort des Bauwerks.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. April 2011 um 07:49 Uhr |


