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MWST Pflicht in der EU PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, den 12. August 2008 um 01:25 Uhr

Mehrwertsteuerpflicht in der EU

Immer mehr schweizerische KMUs liefern regelmässig Waren und Dienstleistungen ins Ausland. Aus Erfahrung zeigt sich, dass die Betriebe die Regeln der schweizerischen Mehrwertsteuer (MwSt) zum Export meistens gut kennen: Werden Waren ins Ausland geliefert, sind diese Umsätze steuerfrei, sofern ein Exportnachweis vorhanden ist.

 

 

Werden Dienstleistungen ins Ausland geliefert, sind auch diese Umsätze steuerfrei, sofern die Nutzung der Dienstleistung im Ausland liegt.

Oft wird jedoch übersehen, dass je nach Konstellation ausländische MwSt anfallen können. Aus Sicht der MwSt ist es nicht relevant, in welchem Land der Sitz der Gesellschaft liegt, sondern der Ort der Lieferung oder Dienstleistung ist massgebend. Wenn zum Beispiel ein schweizerischer Betrieb Waren direkt von seinem Lieferanten in Deutschland an einen Kunden in Deutschland liefern lässt, wird er dadurch in Deutschland MwSt-pflichtig, muss sich beim Finanzamt Konstanz registrieren lassen und deutsche MwSt abliefern.

Problematisch sind in diesem Zusammenhang auch Dienstleistungen im Ausland. Wenn Dienstleistungen von einem schweizerischen Betrieb im Ausland erbracht werden, kann es sein, dass der schweizerische Betrieb dadurch im Ausland steuerpflichtig wird.

Dass die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen und Lieferungen nach schweizerischem Recht und EU-Recht nicht immer gleich ist, macht die Angelegenheit natürlich nicht einfacher.

Aus Erfahrung sind insbesondere die folgenden Arten von Lieferungen und Dienstleistungen kritisch:

Arbeiten an Bauwerken im Ausland: Der Ort der Lieferung liegt grundsätzlich am Ort des Bauwerks.
Werklieferungen: Eine Maschine wird ins Ausland geliefert, eventuell noch zusammengebaut und in Betrieb genommen, was zu einer MwSt-Pflicht im Ausland führen kann.
Reihengeschäfte: Die Ware wird von einem Lieferanten an den Endkunden geliefert, die Rechnung erfolgt aber vom Lieferanten an den Betrieb in der Schweiz und von diesem wird eine Rechnung an den Endkunden ausgestellt.
Internetumsätze: Werden Onlineumsätze durch ein schweizerisches Unternehmen mit einem Kunden in Deutschland getätigt, unterliegen diese der deutschen MwSt.
Wer regelmässig Umsätze im Ausland generiert, sollte insbesondere dann, wenn es sich um Dienstleistungen handelt, abklären ob dadurch eine EU-MwSt-Pflicht entstehen könnte.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. April 2011 um 07:49 Uhr